Stellungnahme FDP Unterentfelden zum Konzessionsvertrag mit der Eniwa AG

Nein zum Konzessionsvertrag mit der Eniwa AG

An der Parteiversammlung von 16. Mai 2019 der FDP Unterentfelden wurden die Traktanden der bevorstehenden Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Juni 2019 besprochen.

Die FDP Unterentfelden empfiehlt die Rechnung, den Rechenschaftsbericht sowie die Aufhebung der Teuerungszulagen zur Genehmigung. Viel zu diskutieren gab das Traktandum 4 betreffend dem Konzessionsvertrag mit der Eniwa AG zur Versorgung der Gemeinde Unterentfelden mit Wärme/Kälte und Erdgas/Biogas/Wasserstoff.

Die FDP Unterentfelden erachtet den vorliegenden Konzessionsvertrag als klar nachteilig für die Gemeinde Unterentfelden und wird an der Einwohnergemeindeversammlung einen Rückweisungsantrag stellen. Die Hauptgründe für das Nein zum Konzessionsvertrag sind die folgenden:

Neue Zwangsangabe für Gasheizungen

Der Konzessionsvertrag sieht die Einführung einer jährlichen Zwangsabgabe für die Benützung von Gasleitungen vor. Diese würde ab sofort jedem Haushalt mit einer Gasheizung verrechnet und führt zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Heizsysteme. Die Abgabe bevorzugt damit beispielsweise Ölheizungen, obwohl diese pro Wärmeeinheit mehr CO2ausstossen als Gasheizungen.

Ein Monopol, das nur der Eniwa AG nützt

Die Eniwa AG sichert sich ein 50-jähriges Monopol für Gas, geht aber im Gegenzug keinen Leistungsauftrag ein. Sie verpflichtet sich nicht, in der Gemeinde überall Gas anzubieten, sondern nur dort, wo es sich kommerziell rechnet. Das ist auch heute – ohne Vertrag – schon so und der Vertrag bringt für Unterentfelden keine Verbesserung. Im Gegenteil, der Vertrag läuft bis ins Jahr 2069 mit einer Kündigungsfrist von 20 Jahren. Bei Ablauf schuldet die Gemeinde der Eniwa AG eine Entschädigung für alle nicht vollständig amortisierten Bauten. Warum sollte die Gemeinde Unterentfelden sich hier verpflichten?

Dazu Laura Rufer, Jusstudentin und Mitglied der FDP Unterentfelden: «Mit einer Konzession wird üblicherweise das Recht, aber auch die Pflicht zu dessen Ausübung verliehen. Das Wahlrecht des Versorgungsgebietes und der Entscheid über die Belieferung wird trotzdem vollständig der Eniwa AG überlassen. Es bestehen weder Sanktionsmöglichkeiten von Seiten der Gemeinde noch wird die Eniwa AG ausdrücklich zur Versorgung verpflichtet.»

Monopol ohne Verpflichtung der Eniwa

Im Bereich Wärme/Kälte erhält die Eniwa AG ein kostenloses Monopol bis ins Jahr 2035, ohne die Verpflichtung diese Versorgung auch anbieten zu müssen. Damit schliesst die Eniwa AG für viele Jahre andere Anbieter und mögliche innovative Lösungen von einem Markteintritt aus. Eine innovative Lösung könnte beispielsweise der Zusammenschluss von Nachbarn sein, welche im Rahmen der Energiewende eine eigene Wärmeversorgung sicherstellen wollen. Ein solcher Verbund wäre aufgrund des neuen Monopols nicht erlaubt, sollte die Wärmeleitung beispielsweise eine Gemeindestrasse unterqueren. Damit verhindert dieser Vertag der Einsatz und die Förderung von neuen und innovativen Lösungen.

Ein besserer Konzessionsvertrag ist möglich

Die FDP Unterentfelden wird an der Einwohnergemeindeversammlung ein Rückweisungsantrag stellen. Die Rückweisung des Konzessionsvertrags bietet dem Gemeinderat die Chance nochmals mit der Eniwa AG zu verhandeln um eine vorteilhaftere vertragliche Regelung der Energieversorgung auf dem Gemeindegebiet zu erreichen. Das würde der Eniwa AG auch die Möglichkeit geben, vor einem Vertragsabschluss der Bevölkerung ihre Ausbaupläne für Wärme/Kälte vorzustellen und zu belegen, dass diese Energie aus umweltfreundlicher Produktion entsteht. Bis zu einem neuen Konzessionsvertrag mit der Eniwa AG bleibt alles wie es ist.

Link zum Konzessionsvertrag
http://www.unterentfelden.ch/documents/Konzessionsvertrag_GWK_Unterentfelden.pdf