Beachtenswert dabei ist eine neue Bestimmung, die es ermöglicht, sogenannte "lokale Elektrizitätsgemeinschaft" (LEG) zu bilden. Diese wurde diskussionslos durchgewunken. Das ist eigentlich verwunderlich, handelt es sich dabei doch um ein völlig neues Konstrukt, welches in der Praxis noch nicht erprobt wurde und darum noch viel Klärungsbedarf besteht. Die Idee einer solchen LEG ist, dass private Solarstromproduzenten und Stromverbraucher sich weiträumig zu einem virtuellen Verteilnetz zusammenschliessen können. Die Gemeinschaft kann so den selbst produzierten und je nach Situation gespeicherten Strom direkt untereinander vermarkten. Eigentlich eine bestechende Idee, doch die Versorgungssicherheit der virtuellen Gemeinschaft muss das lokale Energieversorgungsunternehmen und somit der Grundversorger sicherstellen.
Entflechtung zwischen Netz und Energie muss nun kommen
Der Nationalrat hat die vom Ständerat gewählte Lesung deutlich überarbeitet. So ist es nicht möglich, dass Teilnehmer einer LEG durch die Hintertüre in den freien Strommarkt wechseln können. Zudem soll die räumliche Ausdehnung einer solchen LEG auf das Niederspannungsnetz hinter dem jeweiligen Quartiertransformator beschränkt werden. Komplett offen bleiben aber die Fragen über die Rechtsform, über die Verantwortlichkeiten und über die Schnittstellen zum Netzbetreiber. Hier wird wohl erst die Verordnung Klarheit bringen. Was das Bundesparlament konstruiert hat, ist in der Tat ein Novum. Erfahrungen im Ausland zeigen, dass solche Modelle in einem für alle Kunden offenen Strommarkt funktionieren können. Dazu wäre aber die längst fällige Entflechtung zwischen Netz und Energie notwendig. Eine solche Möglichkeit war im bundesrätlichen Entwurf auch tatsächlich enthalten. Aber die gleichen Kreise, die nach Veränderungen gerufen haben, strichen diese Bestimmungen wieder aus der Vorlage.